1. Diese Internationalen Lieferbedingungen gelten für alle Kunden, deren maßgebliche Niederlassung nicht in Deutschland liegt. Für in Deutschland niedergelassene Kunden gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen der WDM Deutenberg GmbH, die auf Anforderung übersandt werden. Maßgeblich ist jeweils die Niederlassung, die den Vertrag im eigenen Namen abschließt. Diese Bedingungen gelten für den gegenwärtigen und alle folgenden Verträge, die überwiegend die Lieferung von Waren an den Kunden zum Gegenstand haben.
2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder ungeachtet entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbringen oder Leistungen des Kunden annehmen. Gleichermaßen werden wir nicht verpflichtet, soweit die Geschäftsbedingungen des Kunden unabhängig vom Inhalt dieser Bedingungen von gesetzlichen Bestimmungen abweichen.
3. Die Schriftform im Sinne dieser Bedingungen wird durch die Textform (elektronische Korrespondenz oder Telefaxschreiben) gewahrt.
1. Bestellungen sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung von unserem Angebot ab, so hat der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorzuheben.
2. Alle von uns aufgenommenen Bestellungen werden ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Vorbereitungen zur Vertragserfüllung oder sonstiges Verhalten unsererseits begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. Wir können die schriftliche Auftragsbestätigung binnen 14 Tagen, nachdem die Bestellung bei uns eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung durch den Kunden nicht widerruflich.
3. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung geht dem Kunden rechtzeitig zu, wenn sie innerhalb von 14 Kalendertagen nach ihrem Druckdatum bei ihm eingeht. Über einen etwa verspäteten Eingang wird der Kunde uns unverzüglich informieren.
4. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist für den Umfang des gesamten Vertragsinhalts maßgebend und führt auch dann zu einem Vertragsabschluss, wenn sie – abgesehen von Kaufpreis und Spezifikation der Ware – auf andere Weise, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Internationalen Lieferbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, insbesondere Zusicherungen oder Garantien bezüglich der Beschaffenheit der Ware oder die Durchführung des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Der Vertrag kommt unabhängig von Art und Ausmaß der Abweichungen nur dann nicht zustande, wenn der Kunde seine Beanstandungen schriftlich spezifiziert und das entsprechende Schreiben spätestens sieben Tage nach Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung bei uns eingeht.
1. Die Beschaffenheit der Ware und sonstige von uns übernommene Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung sowie eventuell weiterer mit dem Kunden schriftlich getroffener Abreden. Der Kunde hat uns auf besondere Einsatzbedingungen der zu liefernden Ware hinzuweisen, insbesondere wenn diese nicht ausschließlich für den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll oder unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltrisiko darstellenden Bedingungen eingesetzt wird.
2. Wir sind nicht verpflichtet, außerhalb von Groß-Pankow/Deutschland anfallende Abgaben zu tragen oder außerhalb von Groß-Pankow/Deutschland geltende Maß- und Gewichtssysteme, Verpackungs-, Kennzeichnungs- oder Markierungsvorschriften oder Zertifizierungspflichten zu beachten. Die Ware entspricht den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben.
3. Vereinbarte Lieferfristen haben zur Voraussetzung, dass der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen, (Genehmigungen, Zeichnungen, Freigaben, Lizenzen, Pläne), etc. bei-bringt, seine Zahlungsverpflichtungen einhält und alle ihm sonst obliegenden Pflichten recht-zeitig erfüllt. Im Übrigen beginnen die vereinbarten Lieferfristen mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Wir sind berechtigt, vorfristig zu liefern.
4. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte sind wir berechtigt, vertragliche Pflichten nach dem vorgegebenen Termin zu erfüllen, wenn wir den Kunden von der Terminüberschreitung informieren und ihm den Zeitraum für die Nacherfüllung mitteilen. Der Kunde kann der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist widersprechen, wenn sie ihm unzumutbar ist. Der Widerspruch muss vor Beginn der Nacherfüllung bei uns eingehen.
5. Wenn nicht anders vereinbart, liefern wir ex works (Incoterms 2020). Die Art der Verpackung richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden. Werden solche nicht getroffen, verpacken wir die Ware nach pflichtgemäßem Ermessen und möglichst ressourcen- und umweltschonend. Zur Rücknahme der Verpackung sind wir nicht verpflichtet.
6. Besteht die Besorgnis, der Kunde werde seinen Pflichten ganz oder teilweise nicht vertrags-gemäß nachkommen, sind wir zur Aussetzung der Erfüllung berechtigt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde seine Zahlungspflichten uns oder Dritten gegenüber nur unzureichend er-füllt oder schleppend zahlt oder das von einem Kreditversicherer gesetzte Limit überschritten ist oder mit der Lieferung durch uns überschritten wird. Anstelle der Aussetzung der Erfüllung sind wir berechtigt, die bereits bestätigte Lieferung nach eigener Wahl von der Eröffnung eines bestätigten Akkreditivs eines renommierten Kreditinstituts oder die Leistung von Vorauskasse zu verlangen.
1. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Sofern für die Ware Listenpreise gelten, berechnen wir den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreis.
2. Die Zahlung ist entsprechend der individuellen Vereinbarung gemäß Auftragsbestätigung fällig.
3. Der Kunde sichert zu, dass er die Voraussetzungen für eine aus deutscher Sicht umsatz-steuerfreie Lieferung erfüllt.
4. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so hat er die offenen Beträge ab Verzugsbeginn mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.
5. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder rechtskräftig festgestellt oder fällig oder unbestritten ist oder von uns schriftlich anerkannt wurde.
6. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, dass wir aus demselben Vertragsverhältnis resultierende Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten haben.
1. Die Ware ist vertragswidrig, wenn der Kunde nachweist, dass sie unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziff. III.1. zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nach Menge, Verpackung, Qualität oder Art deutlich von den in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Anforderungen abweicht oder – mangels vereinbarter Anforderungen – nicht für die in 16928 Groß-Pankow/Deutschland gewöhnlichen Gebrauchszwecke geeignet ist. Wenn die Ware nach den in 16928 Groß-Pankow/Deutschland geltenden Bestimmungen vertragswidrig ist, ist sie gleichwohl nicht vertragswidrig, soweit die am Sitz des Kunden geltenden rechtlichen Vorschriften ihrem Einsatz und ihrer Gebrauchstauglichkeit nicht entgegenstehen.
2. Der Kunde hat die Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu untersuchen sowie auf erkennbare sowie typische Vertragswidrigkeiten zu überprüfen.
3. Ungeachtet eventueller weitergehender gesetzlicher Ausschlüsse oder Beschränkungen unserer Verantwortlichkeit ist die Ware rechtsmangelhaft, wenn der Kunde nachweist, dass sie zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht frei von durchsetzbaren Rechten oder Ansprüchen Dritter war. Auf gewerblichem oder anderem geistigen Eigentum basierende Rechte o-der Ansprüche Dritter können nur dann einen Rechtsmangel begründen, wenn diese Rechte in Deutschland registriert und veröffentlicht sind. Selbst wenn die Ware nach deutschem Recht Rechtsmängel aufweisen sollte, sind diese unerheblich und begründen keine Ansprüche des Kunden, wenn der Rechtsmangel dem Einsatz der Ware und ihrer Benutzung/Verarbeitung am Einsatzort nicht entgegenstehen.
4. Der Kunde hat die Vertragswidrigkeit sowie Rechtsmängel unverzüglich anzuzeigen. Nach ordnungsgemäßer Anzeige kann er die in diesen Internationalen Lieferbedingungen vorgesehenen Rechtsbehelfe geltend machen. Weitergehende Ansprüche stehen ihm nicht zu. Die Rechtsbehelfe des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren nach denselben Bestimmungen wie die Ansprüche wegen Sachmängeln.
5. Hat der Kunde nach den Bestimmungen dieser Internationalen Lieferbedingungen Rechtsbehelfe wegen Lieferung vertragswidriger und/oder rechtsmangelhafter Ware, so kann er nach Maßgabe des CISG von uns Ersatzlieferung oder Nachbesserung verlangen oder eine Reduzierung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche auf Erfüllung stehen ihm nicht zu. Wir sind berechtigt, vertragswidrige Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
6. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren 12 Monate nach Ablieferung der Ware.
1. Der Kunde kann die Aufhebung des Vertrages nur verlangen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, er uns die Vertragsaufhebung schriftlich angedroht hat und eine uns gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Macht der Kunde Ersatzlieferung, Nachbesserung oder sonst Erfüllung geltend, so ist er für eine angemessene Zeit an diesen Rechtsbehelf gebunden, ohne den Vertrag aufheben zu können.
2. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Rechte können wir den Vertrag ersatzlos ganz oder teilweise aufheben, wenn der Kunde der Geltung dieser Internationalen Lieferbedingungen widerspricht, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung später als 14 Tage nach ihrem Druckdatum bei dem Kunden eingeht, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne rechtfertigenden Grund wesentlichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, wenn er nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder aus anderen Gründen mit einer Nichterfüllung der Zahlungspflichten durch den Kunden nach kaufmännischen Ermessen zu rechnen ist. Daneben ist eine Vertragsaufhebung zulässig, wenn wir selbst nicht rechtzeitig oder richtig beliefert werden oder uns die Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen aus sonstigen Gründen nicht mehr zu zumutbaren Bedingungen möglich ist.
1. Zur Schadensersatzleistung sind wir nur nach folgender Maßgabe verpflichtet:
2. Im Fall einer Schadensersatzhaftung ist nur der vertragstypische, vorhersehbare Schaden auszugleichen. Auf besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen hat der Kunde uns vor Vertragsabschluss schriftlich hinzuweisen.
3. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und ideelle Beeinträchtigungen.
4. Die Höhe des Schadensersatzes wegen verspäteter oder ausbleibender Lieferung wird für jede volle Verspätungswoche auf 0,5 %, maximal 6 %, und wegen anderer Pflichtverletzungen auf 200 % des Wertes des nicht vertragsgemäßen Leistungsteils begrenzt. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden unserer Organe oder leitenden Angestellten.
5. Die Haftungsbegrenzung gilt des Weiteren nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden sowie Verletzungen des Lebens.
6. Eine Inanspruchnahme unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen wegen der Verletzung uns obliegender vertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen. Gleichfalls ausgeschlossen ist der Rückgriff auf konkurrierende gesetzliche Anspruchsgrundlagen.
1. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich unserer gesamten Forderung gegen den Kunden unser Eigentum. Wir behalten uns das Eigentums-, Urheber- und alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how an allen dem Kunden in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software vor.
2. Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden ist Groß-Pankow/Deutschland. Die Vereinbarung von Incoterms beinhaltet keine Änderung dieser Erfüllungsregeln.
3. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gelten das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kauf-recht/CISG) sowie die in Groß-Pankow/Deutschland maßgeblichen Gebräuche. Außerhalb der Geltung des UN-Kaufrechts gilt deutsches unvereinheitlichtes Recht.
4. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und uns werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Ort des Schiedsverfahrens ist Frankfurt. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Die Anzahl der Schiedsrichter beiträgt bei einem Streitwert von bis zu 100.000 EUR 1, bei Werten darüber sind 3 Schiedsrichter einzusetzen.
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